Unsere Geschäftsbedingungen
Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Miet-Instrumente von pianoamsee.
Transport
Der Transport der vermieteten Instrumente erfolgt durch den Vermieter oder eine von ihm benannte Spedition. Das Instrument darf ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters nicht weitervermietet oder an einen anderen Ort transportiert werden.
Eigentumsrecht
Der Mieter erkennt ausdrücklich das Eigentumsrecht des Vermieters an dem Instrument an. Er darf das Instrument weder veräußern oder verpfänden noch ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters aus den vertraglich festgelegten Räumlichkeiten entfernen. Ein Ortwechsel muss mindestens 14 Tage vorher schriftlich angezeigt werden. Bei einer Pfändung hat der Mieter die durch einen etwa anzustrengenden Interventionsprozess entstehenden Kosten zu tragen oder aber den durch die Unterlassung entstehenden Kosten des Rechtsverlustes zu tragen.
Schäden
Der Mieter ist verpflichtet, Schäden, Pfändungen, Brandfälle sowie überhaupt sämtliche Geltendmachung des Eigentumsrechts oder dasselbe verletzende Vorkommnisse dem Vermieter sofort (spätestens binnen 24 Stunden per Mail: hugle@pianoamsee.de bekannt zu geben.
Luftfeuchtigkeit
Das Instrument ist vor zu großer Feuchtigkeit und zu großer Trockenheit zu schützen. Die relative Luftfeuchtigkeit sollte 45-55 % betragen.
Sonstiges
Weitere Stimmungen des Instrumentes während der Mietzeit erfolgen nur durch den Vermieter. Die Kosten hierfür trägt der Mieter.
Der Mietvertrag läuft entsprechend der vertraglichen Vereinbarung.
Erfüllungsort ist Konstanz.
Etwaige zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.